BergischBikerTours.de
Bergisches
Land - Sauerland -
Westerwald - Siegerland
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung / Reiseleistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen sind den angebotenen Touren zu entnehmen. Darüber hinausgehende Leistungen werden von
Bergisch Biker Tours nicht übernommen. Der Vertrag ist abgeschlossen,
sobald die Tagestour bestellt und zugesagt ist. Der Besteller /
Anmeldende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von
ihm angemeldeten Teilnehmern. Weicht der Inhalt der
Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der
abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und Bergisch Biker Tours
dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb 10 Tagen von der
angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht. Buchungen /
Reservierungen nehmen wir nur schriftlich entgegen und werden erst
verbindlich , wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden, sofern
vor dem Anreisetag noch mindestens 5 Werktage besteht.
2. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt durch Bergisch Biker Tours
Bergisch Biker Tours behält sich vor: Rücktritt bis zwei Wochen vor
Reiseantritt bei Nichterreichung einer Mindestteilnehmerzahl und bis
vier Wochen vor Reiseantritt, wenn Bergisch Biker Tours die
wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten müsste.
3. Zahlung
Es
besteht keine Verpflichtung zur Erbringung der Reiseleistung durch
Bergisch Biker Tours, sollte eine Anzahlung bzw. die Zahlung des
Gesamtreisepreises nicht erfolgen. Bei Erhalt der schriftlichen
Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des gesamten
Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 7 Tage vor
Reiseantritt fällig, sofern keine anders lautenden
Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Sollten die Zahlungen nicht
innerhalb der Fristen erfolgen, besteht kein Anspruch auf die gebuchte
Reiseleistung und Bergisch Biker Tours ist berechtigt, die Reise zu
stornieren und eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Maßgebend für Preise und Leistungen sind die im jeweils gültigen
Prospekt und gültigen Preislisten ausgewiesenen Preise und Leistungen.
4. Änderung von Veranstaltungsabläufen / Preiserhöhungen
Änderungen
und Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem
vereinbarten Reisevertrag, die nach Vertragsabschluß notwendig werden
und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind
zulässig, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind
und die Gesamtleistung der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, auch wenn die geänderten
Leistungen mit Mängel behaftet sind. Den Teilnehmern wird durch
Bergisch Biker Tours Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen
unverzüglich mitgeteilt. Preiserhöhungen durch Bergisch Biker Tours
sind berechtigt, sollten nach Vertragsabschluß Preise aufgrund
behördlicher Gebühren, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben erhöht
werden. Eine Preiserhöhung ist nur dann zulässig, wenn zwischen
Abschluß den Vertrages und Beginn der Reise mindestens 4 Monate liegen.
Die Teilnehmer werden unverzüglich in Kenntnis gesetzt, jedoch
spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt. Die Teilnehmer sind berechtigt,
bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises, innerhalb von
8 Tagen nach Zugang der veränderten Konditionen der Reise, ohne
Reiserücktrittsgebühren von der gebuchten Reise zurückzutreten.
5. Rücktritt, Umbuchungen, Nichtinanspruchnahme von Leistungen,
außergewöhnliche Umstände
Der
/ Die Reiseteilnehmer kann / können jederzeit vor Reisebeginn von der
gebuchten Reise zurücktreten. Statt seiner Teilnahme kann ein Dritter
an der Reise teilnehmen, insofern er sich an die abgeschlossenen
vertraglichen Bedingungen des ausscheidenden Teilnehmers bindet.
Rücktritte bis 7 Tage vor Beginn der Reise sind kostenfrei. Für
Rücktritte ab 7 Tage vor Reisebeginn berechnen wir 20% des Reisepreises
als Stornogebühr. Wird die Reise durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
Bergisch Biker Tours als auch der / die Reiseteilnehmer von der
gebuchten Reise zurücktreten.
6. Teilnehmer-Zusicherung, Haftung, Beanstandung,
Mitwirkungspflicht, Beachtung von Anweisungen
Der
/ die Teilnehmer sichert / sichern zu, Inhaber einer gültigen
Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, daß er /
sie an der Reise auf eigene Gefahr mit seinem/n Motorrad / Motorrädern
teilnimmt / teilnehmen. Das / die Motorrad / Motorräder muß / müssen
für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und un fahrsicherem/n
Zustand sein. Es gelten die Regeln und Gesetze der StVO und StVZO,
sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und
Fahrzeugversicherung. Der / Die Teilnehmer ist / sind für die
Einhaltung der StVo und StVZO selbst verantwortlich un sichert /
sichern zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer
Motorrad-Schutzkleidung teilzunehmen und daß er / sie bei guter
gesundheitlicher Verfassung ist /sind.Der / die Teilnehmer erklärt /
erklären durch Unterschrift, daß er / sie an der Reise auf eigene
Verantwortung und eigenes Risiko teilnimmt / teilnehmen und im Rahmen
der gesetzlichen Haftpflicht für alle Sach- und Personenschäden haftet
/ haften, die er / sie Mitreisenden ode Dritten zufügt / zufügen. Er /
sie übernimmt / übernehmen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung
für alle von ihm / ihnen eventuell verursachten Schäden (z.B.
Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt / sorgen selbst für
ausreichenden Versicherungsschutz. Er /sie verzichtet verzichten
gegenüber Bergisch Biker Tours, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber
allen mit der Reise betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten auf
jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis
während der gebuchten Reise entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf
die Angehörigen und unterhaltsberechigten Personen der / des Teilnehmer
/s erklärt. Der / die Unterzeichnet / en stellt / stellen Bergisch
Biker Tours und seinen Mitarbeitern ferner von Ansprüchen Dritter frei,
die im Zusammenhang mit einem von ihr verursachten oder mitverursachten
Schadensereignisses geltend gemacht werden. Die Haftung durch
vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Bergisch Biker
Tours bleibt davon unberührt. Soweit Bergisch Biker Tours die Dienste
anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Bergisch Biker Tours lediglich
für eine sorgfältige Auswahl, sowie für die übliche Überwachung
ein. Bergisch Biker Tours übernimmt insbesondere keine
Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der
Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer
auf Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist
außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig, noch
vorsätzlich herbeigeführt wurder oder b) Bergisch Biker Tours für einen
dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens
seitens des Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensanspruch
gegenüber Bergisch Biker Tours ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Beanstandungen sind
unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Ist Bergisch Biker Tours nicht in der
Lage, die Ursache in einer angemessenen Frist zu beseitigen , so ist die
Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb von einem Monat nach Reiseende
schriftlich bei Bergisch Biker Tours anzuzeigen. Eine Minderung des
Reisepreises tritt nicht ein, soweit es der / die Teilnehmer schuldhaft
unterläßt / unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Für eventuell
eintretenden Naturereignisse, insbesondere Schlechtwetterbedingungen
trägt Bergisch Biker Tours keine Verantwortung, der Teilnehmer hat keinen
Anspruch auf Erstattung. Bei auftretenden Leistungsstörungen ist / sind
der / die Teilnehmer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, insbesondere alles Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden
gering zu halten. Touren mit dem Motorrad ist eine Reiseform, die von
jedem Teilnehmer mehr Mitwirkung verlangt als eine übliche
Pauschalreise. Vieles ist nicht vorhersehbar und vorplanbar. Mit dem
Verständnis der Reiseteilnehmer bei etwa notwendigen Änderungen wird
daher gerechnet. Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren
Ablaud der Reise gewährleisten zu können ist es notwendig, daß sich
jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der
Gruppenfahrt hält. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmachung durch Bergisch Biker Tours nicht an die Bestimmungen halten, verstößt er gegen
Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die
ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet,
verletzt oder geschädigt, hat Bergisch Biker Tours das Recht, den
Teilnehmer ohne Erstattung seiner Reiseleistungen und entstandener
Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Sollte Bergisch Biker Tours oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein
Schaden entstehen, so behalten wir und die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen vor.
7. Haftungsverzichterklärung:
Mit der Anmeldung zur Tour stimmt jeder Teilnehmer folgender
Erklärung ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des
Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten auf und abseits der
Straße voll bewußt. Die Teilnahme an der Tour erfolgt auf mein eigenes
Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, daß Bergisch Biker Tours
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art nicht haftbar
gemacht werden kann. Bergisch Biker Tours kann auch nicht für
auftretenden Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht
werden. Es ist mir bekannt, daß Bergisch Biker Tours auch nicht für das
Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Sollte mich eine
zugezogene Verletzung an der Teilnahme der noch folgenden Tour hindern,
so kann ich keine Preisminderung gegenüber Bergisch Biker Tours geltend
machen, da die Verletzung in meinem eigenen Risikobereich fällt und Bergisch Biker Tours die Leistung weiterhin bereitstellt. Ich
verpflichtet mich, die geltenden Verkehrsregeln der entsprechenden
Länder und Strecken zu befolgen und zu beachten, die Reglen der
Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein
Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen. Ich bin grundsätzlich
gesund, erfülle die Anforderungen die die Tour an mich stellt, verfüge
über eine gültige Fahrerlaubnis und bin für das Tragen ausreichender
Schutzkleidung selbst verantwortlich.
8. Sonstiges
Bei Klagen gegen Bergisch Biker Tours ist der Gerichtsstand Halver.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr
verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der
urspünglichen Fassung am nächsten kommt.
9. Veranstalter
Bergisch Biker Tours
Friedrichshöhe 12
58553 Halver
Tel.: 02353 / 666966
www.bergischbikertours.de