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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anmeldung / Reiseleistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen sind den angebotenen Touren zu entnehmen. Darüber hinausgehende Leistungen werden von Bergisch Biker Tours nicht übernommen. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Tagestour bestellt und zugesagt ist. Der Besteller / Anmeldende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Teilnehmern. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und Bergisch Biker Tours  dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht. Buchungen / Reservierungen nehmen wir nur schriftlich entgegen und werden erst verbindlich , wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden, sofern vor dem Anreisetag noch mindestens 5 Werktage besteht.


2. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt durch Bergisch Biker Tours

Bergisch Biker Tours behält sich vor: Rücktritt bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichung einer Mindestteilnehmerzahl und bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn Bergisch Biker Tours die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten müsste.


3. Zahlung

Es besteht keine Verpflichtung zur Erbringung der Reiseleistung durch Bergisch Biker Tours, sollte eine Anzahlung bzw. die Zahlung des Gesamtreisepreises nicht erfolgen. Bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des gesamten Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 7 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern keine anders lautenden Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Sollten die Zahlungen nicht innerhalb der Fristen erfolgen, besteht kein Anspruch auf die gebuchte Reiseleistung und Bergisch Biker Tours ist berechtigt, die Reise zu stornieren und eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Maßgebend für Preise und Leistungen sind die im jeweils gültigen Prospekt und gültigen Preislisten ausgewiesenen Preise und Leistungen.


4. Änderung von Veranstaltungsabläufen / Preiserhöhungen

Änderungen und Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Reisevertrag, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und die Gesamtleistung der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, auch wenn die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Den Teilnehmern wird durch Bergisch Biker Tours Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich mitgeteilt. Preiserhöhungen durch Bergisch Biker Tours sind berechtigt, sollten nach Vertragsabschluß Preise aufgrund behördlicher Gebühren, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben erhöht werden. Eine Preiserhöhung ist nur dann zulässig, wenn zwischen Abschluß den Vertrages und Beginn der Reise mindestens 4 Monate liegen. Die Teilnehmer werden unverzüglich in Kenntnis gesetzt, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt. Die Teilnehmer sind berechtigt, bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der veränderten Konditionen der Reise, ohne Reiserücktrittsgebühren von der gebuchten Reise zurückzutreten.



5. Rücktritt, Umbuchungen, Nichtinanspruchnahme von Leistungen, außergewöhnliche Umstände

Der / Die Reiseteilnehmer kann / können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Statt seiner Teilnahme kann ein Dritter an der Reise teilnehmen, insofern er sich an die abgeschlossenen vertraglichen Bedingungen des ausscheidenden Teilnehmers bindet. Rücktritte bis 7 Tage vor Beginn der Reise sind kostenfrei.  Für Rücktritte ab 7 Tage vor Reisebeginn berechnen wir 20% des Reisepreises als Stornogebühr.  Wird die Reise durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Bergisch Biker Tours als auch der / die Reiseteilnehmer von der gebuchten Reise zurücktreten.


6. Teilnehmer-Zusicherung, Haftung, Beanstandung, Mitwirkungspflicht, Beachtung von Anweisungen

Der / die Teilnehmer sichert / sichern zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, daß er / sie an der Reise auf eigene Gefahr mit seinem/n Motorrad / Motorrädern teilnimmt / teilnehmen. Das / die Motorrad / Motorräder muß / müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und un fahrsicherem/n Zustand sein. Es gelten die Regeln und Gesetze der StVO und StVZO, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der / Die Teilnehmer ist / sind für die Einhaltung der StVo und StVZO selbst verantwortlich un sichert / sichern zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung teilzunehmen und daß er / sie bei guter gesundheitlicher Verfassung ist /sind.Der / die Teilnehmer erklärt / erklären durch Unterschrift, daß er / sie an der Reise auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko teilnimmt / teilnehmen und im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für alle Sach- und Personenschäden haftet / haften, die er / sie Mitreisenden ode Dritten zufügt / zufügen. Er / sie übernimmt / übernehmen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm / ihnen eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt / sorgen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er /sie verzichtet verzichten gegenüber Bergisch Biker Tours, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Reise betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reise entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechigten Personen der / des Teilnehmer /s erklärt. Der / die Unterzeichnet / en stellt / stellen Bergisch Biker Tours und seinen Mitarbeitern ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihr verursachten oder mitverursachten Schadensereignisses geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Bergisch Biker Tours bleibt davon unberührt. Soweit Bergisch Biker Tours die Dienste anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Bergisch Biker Tours lediglich für eine sorgfältige Auswahl, sowie für die übliche Überwachung ein. Bergisch Biker Tours übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt wurder oder b) Bergisch Biker Tours für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens seitens des Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensanspruch gegenüber Bergisch Biker Tours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Ist Bergisch Biker Tours nicht in der Lage, die Ursache in einer angemessenen Frist zu beseitigen , so ist die Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb von einem Monat nach Reiseende schriftlich bei Bergisch Biker Tours anzuzeigen. Eine Minderung des Reisepreises tritt nicht ein, soweit es der / die Teilnehmer schuldhaft unterläßt / unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Für eventuell eintretenden Naturereignisse, insbesondere Schlechtwetterbedingungen trägt Bergisch Biker Tours keine Verantwortung, der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung. Bei auftretenden Leistungsstörungen ist / sind der / die Teilnehmer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, insbesondere alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Touren mit dem Motorrad ist eine Reiseform, die von jedem Teilnehmer mehr Mitwirkung verlangt als eine übliche Pauschalreise. Vieles ist nicht vorhersehbar und vorplanbar. Mit dem Verständnis der Reiseteilnehmer bei etwa notwendigen Änderungen wird daher gerechnet. Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablaud der Reise gewährleisten zu können ist es notwendig, daß sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt hält. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmachung durch Bergisch Biker Tours nicht an die Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat Bergisch Biker Tours das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Reiseleistungen und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Sollte Bergisch Biker Tours oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.


7. Haftungsverzichterklärung:

Mit der Anmeldung zur Tour stimmt jeder Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten auf und abseits der Straße voll bewußt. Die Teilnahme an der Tour erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, daß Bergisch Biker Tours für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art nicht haftbar gemacht werden kann. Bergisch Biker Tours kann auch nicht für auftretenden Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden. Es ist mir bekannt, daß Bergisch Biker Tours auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung an der Teilnahme der noch folgenden Tour hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber Bergisch Biker Tours geltend machen, da die Verletzung in meinem eigenen Risikobereich fällt und Bergisch Biker Tours die Leistung weiterhin bereitstellt. Ich verpflichtet mich, die geltenden Verkehrsregeln der entsprechenden Länder und Strecken zu befolgen und zu beachten, die Reglen der Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen die die Tour an mich stellt, verfüge über eine gültige Fahrerlaubnis und bin für das Tragen ausreichender Schutzkleidung selbst verantwortlich.


8. Sonstiges

Bei Klagen gegen Bergisch Biker Tours ist der Gerichtsstand Halver. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der urspünglichen Fassung am nächsten kommt.


9. Veranstalter

Bergisch Biker Tours
Friedrichshöhe 12
58553 Halver
Tel.: 02353 / 666966
www.bergischbikertours.de